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Psychosoziale Arbeitsgemeinschat

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) ist ein unabhängiges Gremium und verkörpert die breite Fachbasis der psychosozialen Arbeit. Sie ist das vom Gesetzgeber bestimmte übergreifende Gremium für die an der psychosozialen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes beteiligten Personen, Behörden, Institutionen, Träger und Verbände.

Durch die Einwirkung auf alle an der psychosozialen Versorgung Beteiligten und durch deren Mitwirkung an diesem Gremium gewährleistet die PSAG die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages.

Die PSAG ist neben dem Beirat für seelische Gesundheit ein beratendes Gremium für die gesundheits- und sozialpolitisch verantwortlichen Entscheidungsträger des Bezirkes.

Unsere Aufgaben

Die PSAG…

  • nimmt Stellung zu versorgungsrelevanten Themen und Projekten. Der Entscheidungsprozess hinsichtlich zu befürwortender Projekte bzw. Versorgungseinrichtungen im psychosozialen Bereich ist für alle an der Arbeit der PSAG Beteiligten transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

  • hält den wechselseitigen Kontakt und Informationsfluss aufrecht und trägt durch den fachlichen Austausch zur Verbesserung der Kooperation und Koordination bei.

  • initiiert und fördert eine kreative Sachdiskussion, insbesondere zu übergreifenden Themen, gibt Anstöße für neue Entwicklungen, gibt Empfehlungen für die Planung und Koordination und weist im Besonderen auf Versorgungslücken hin.

  • kann ständige oder zeitlich befristete Arbeitsgruppen zu spezifischen Problemen bilden.

Plenum

Die PSAG Plenum Sitzung findet halbjährlich statt und ist öffentlich.

Gesetzliche Grundlage

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (§10)